Landschaftsverband
Westfalen-Lippe
LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch
und
Abteilung Landesjugendamt Hans
Meyer
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48133 Münster
Sehr geehrter LWL-Direktor Herr Dr. Wolfgang Kirsch.
Sehr geehrter Abteilungsleiter des Landesjugendamtes Herr Hans
Meyer .
Ich
bearbeite unter anderem
beide oben genannten Webseiten. Der Schwerpunkt dieser Seiten wird sein:
Qualifizierte Vorgaben des Landesjugendamtes und wie werden sie
eingehalten!
Nächstenliebe nur, wenn der
Steuerzahler zahlt ?!
Den Ausschlag für
meine Projekte hat der Ev. Markus- Kindergarten in Gelsenkirchen Hassel
gegeben, wo in einem 4 Gruppenkindergarten,
in dem auch meine Tochter war, der mehr als positiv kind- und
familienorientiert arbeitet /Integrativ / Schulkindbetreuung /Tagesstätte,
Therapeuten usw. (Betriebsgenehmigung) Personal weit unter die pädagogischen
Mindeststandards gekürzt wurde.
Die Nachfrage in diesem Kindergarten an Kindergartenplätzen ist so groß,
weil die Qualität der Kindergartenarbeit in der Bevölkerung ( auch
Jugendhilfeausschuss) so geschätzt wird.
Dieser Kindergarten
hatte 180 Kinder auf der Warteliste! In
dem Ev. Kindergarten maßt sich anscheinend ein
Presbyterium der Ev. Kirche ohne jegliche fachliche Ausbildung an,
pädagogische unqualifizierte Entscheidungen und Vorschriften für den
Kindergarten treffen zu können.
Äußerst betroffen bin ich von
dem Umstand, dass wieder einmal Kinder die Leidtragenden sind !
In diesem Kindergarten wurde als der einzige 4 Gruppenkindergarten
in Gelsenkirchen, Bochum und Gladbeck der Leitung die Freistellung für
ihre Leitungsaufgaben entzogen.
Verschlimmernd kommt hinzu, dass der Träger genauestens über den nicht
kleinen Krankenstand bescheid weiß und meines Wissens nach Verträge
nicht verlängert wurden.
Den Weg zur
Verwahranstalt
scheint dieser Träger gehen zu wollen!
(Pisa lässt grüßen)
Ob dem Träger eine Überlastungsanzeige
des Personals vorliegt,
konnte zurzeit nicht recherchiert werden.
Sollte bei irgendeinem
Kindergarten eine Überlastungsanzeige im Spiel sein, wären die Besucher
meiner Webseiten sicherlich daran interessiert, zu wissen, wie Sie als
Landesjugendamt mit Überlastungsanzeigen des Personals in Kindergärten
umgehen würden.
Des Weiteren soll dem Hausmeister gekündigt werden, somit ist die
Verkehrssicherungspflicht für den Kindergarten nicht mehr gewährleistet!
Ich bitte Sie zu prüfen,
ob dieser Zustand rechtlich überhaupt möglich ist!
Für mich ist es
auch unverständlich, dass auf der einen Seite der Leitung die
Freistellung entzogen wird und
somit Familienarbeit, die in diesem Kindergarten mehr als vorbildlich war,
von der Ev. Kirche zerstört wird und auf der anderen Seite die Ev. Kirche
ein Familienzentrum eröffnet!
Nächstenliebe scheint auf
Finanzierung durch den Steuerzahler ohne Eigenbeteiligung der Ev. Kirche
beschenkt zu werden. (Nächstenliebe für den Steuerzahler ?)
Gleichzeitig möchte ich Sie um einen Gesprächstermin zum Thema
Subventionsbetrug und Möglichkeiten bei Kindertagesstätten bitten, um
meine allgemeinen Fragen zu beantworten.
Mit
freundlichem Gruß
Franz-Josef Heinrichs